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Gegenstand
Diese Benutzerordnung ist gültig für alle Anbieter und Aussteller zur OLDTEMA auf dem Gelände der HALLE MESSE
- Einfahrt HALLE MESSE
Die Einfahrt in das Gelände der HALLE MESSE ist nur mit gültigem Anbieterausweis gestattet. Dazu steht ausschließlich die Einfahrt Nord zur Verfügung. Die Einfahrt zur Anmeldung ist nur möglich am Freitag von 12.00 – 19.00 Uhr , am Sonnabend ab 7.00 Uhr. Am Sonnabend und Sonntag muß jede Person bei der Einfahrt die Einfahrtkarte mit der eingetragenen Stand-Nr. und einen Anbieterausweis oder eine Eintrittskarte vorweisen. Ermäßigte Karten werden nur bis zum Veranstaltungsbeginn verkauft!
Den Weisungen des Personals der HALLE MESSE bzw. den Ordnern der OLDTEMA ist unbedingt Folge zu leisten. - Fahrzeugverkehr
Auf dem Gelände der HALLE MESSE ist eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h unbedingt einzuhalten. Unabhängig davon ist in höchstem Maße Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Auf der Zufahrt zu den Ausstellungsflächen sind nur die zugewiesenen Wege zu benutzen.Die Bestimmungen der StVO gelten sinngemäß. Das Befahren des HALLE MESSE – Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. - Allgemeines Verhalten
a) Der Verkehr mit Fahrzeugen aller Art insbesondere auch von Wohnmobilen, ist mit Ausnahme der unter Ziffer 2.) genannten Fälle im HALLE MESSE – Gelände verboten. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden von der HALLE MESSE -Geschäftsführung bzw. den Ordnern der OLDTEMA kostenpflichtig entfernt.
b) Das HALLE MESSE – Gelände darf von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten betreten werden.
c) Das Übersteigen von Einfriedungen und das Betreten und Befahren von gärtnerischen Anlagen ist verboten.
d) Das Anbringen von Werbeaufklebern und Plakaten an den Anlagen und Gebäuden der HALLE MESSE ist nicht gestattet.
e) Reparatur- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen dürfen innerhalb des HALLE MESSE – Geländes nicht durchgeführt werden.
f) Jegliche Verunreinigung und Umweltverschmutzung bzw. –belastung innerhalb des HALLE MESSE – Geländes ist untersagt und wird entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten geahndet. - Benutzung der Hallen
Die Einfahrt mit Fahrzeugen in die Hallen ist nur zu den festgelegten Zeiten möglich Freitag von 12.00 – 19.00 Uhr ; am Sonnabend von 7.00 – 9.00 Uhr, am Sonntag ab 16.00 Uhr. Die Ausfahrt kann jeweils nur nach Ende der Besucherzeiten erfolgen.Sonnabend bis 19.00 Uhr; Sonntag bis 20.00 Uhr
Unmittelbar nach Erreichen des Standortes innerhalb der Halle ist an den Fahrzeugen die Batterie (Minuspol) abzuklemmen. Der Tankinhalt darf nicht mehr als 5 Liter betragen.Zur Verhinderung von Verschmutzungen des Hallenbodens durch eingefahrene Fahrzeuge, insbesondere mit Öl oder Benzin, hat der Anbieter geeignete Vorkehrungen zu treffen. Die Beseitigung derartiger Hallenverschmutzungen ist sehr aufwendig und wird dem Verursacher gesondert in Rechnung gestellt.Die Beschädigung von Wänden und Ausrüstungen zur Anbringung von Werbe- oder Warenträgern ist zu unterlassen. Festgestellte Beschädigungen werden kostenpflichtig beseitigt.Zu den Feuerlöscheinrichtungen an den Hallenwänden ist der Zugang jederzeit zu ermöglichen. - Schlußbemerkungen
a) Vorreservierte, aber nicht bezahlte und nicht belegte Flächen werden am Sonnabend ab 8:00 Uhr ersatzlos an andere Anbieter vergeben.Die gemieteten Anbieterplätze sind nach dem Abbau der Stände zu säubern. Der Platz ist in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Der Aufenthalt von Personen in den Hallen oder in anderen geschlossenen Objekten der HALLE MESSE ist Anbietern und Besuchern der OLDTEMA am Freitag ab 19.00 Uhr bis Sonnabend 7.00 Uhr und ab Sonnabend ab 19.00 Uhr bis Sonntag 8.00 Uhr sowie Sonntag ab 20.00 Uhr untersagt.
Bei Räumen der gemieteten Flächen ( besonders auch Freiflächen) vor Sonntag – 16:00 Uhr ohne Absprache mit dem OLDTEMA-Team erfolgt zur nächsten Veranstaltung keine Platzreservierung .
Die Einfahrt in die Hallen erfolgt am Sonntag ab 16:00 Uhr.